Ausschluss von Anbietern im Submissionsverfahren
Das Beschaffungsvolumen der offentlichen Hand belauft sich auf uber 30 Milliarden Franken pro Jahr. Entsprechend gross ist die Bedeutung des Submissionswesens, das die Richtlinien für die Auftragsvergaben setzt. Damit die Vergabestelle ein Angebot überhaupt inhaltlich pruft, muss dieses gewisse Voraussetzungen erfüllen. Zum Ausschluss vom Vergabeverfahren kommt es vor allem dann, wenn die Formvorschriften nicht eingehalten werden.